Bekleidung, die aus Indien nach Saudi-Arabien importiert wird, unterliegt einem Standardzollsatz von 5% und eine Einfuhr-Mehrwertsteuer (MwSt) Rate von 15%, verifiziert ab 7 Oktober 2026. Da zwischen Saudi-Arabien und Indien kein Präferenzhandelsabkommen besteht, diese Basissätze gelten für gewebte und gestrickte Bekleidungslinien. Die Einfuhr-VAT wird auf den gesamten steuerpflichtigen Wert erhoben, welcher den Zollwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zum saudi-arabischen Einfuhrhafen umfasst, zuzüglich des Zolls.
Zollsätze für indische Bekleidung
Saudi-Arabien verwaltet Zollkontrollen und Einnahmenerhebung durch die Zakat, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA). Im Rahmen des saudi-arabischen Zolltarifsystems, der Handel mit Indien wird zu Standarddrittlandbedingungen abgewickelt, da zwischen den beiden Nationen kein bilaterales Freihandelsabkommen oder Präferenzhandelsabkommen besteht.
Folglich, Sendungen von Fertigbekleidung aus Indien profitieren nicht von Zollsenkungen oder -befreiungen. Über wichtige Damenbekleidungslinien hinweg—einschließlich Kleider, Kaftane, Röcke, Tops, Blusen, und Schals—der Basiszollsatz beträgt 5%. Dies 5% der Zolltarif gilt einheitlich, unabhängig davon, ob die Artikel aus Naturfasern wie Baumwolle hergestellt sind, Seide, Leinen, oder Wolle, oder aus synthetischen und halbsynthetischen Fasern wie Polyester und Viskose / Rayon.
Darüber hinaus, das 5% Zollsatz gilt gleichermaßen für gewebte und gestrickte Herstellungsverfahren. Da die individuelle tarifliche Behandlung von den genauen Gewebemischungen abhängt, Bekleidungsschnitte, und Stileigenschaften, Importeure, die eine Bestätigung für bestimmte Artikel suchen, sollten sich an Ihren Zollmakler wenden.
Einfuhrzoll nach Bekleidungskategorie und Faser
Die saudi-arabische Zolltarifstruktur behält einheitliche 5% Zollsätze für die wichtigsten Damenbekleidungskategorien. Die folgende Tabelle veranschaulicht die verifizierten Zollsätze für Bekleidung, die in Indien hergestellt und in das Königreich Saudi-Arabien importiert wird:
| Bekleidungskategorie | Faserzusammensetzung | Konstruktion | Standardzoll |
|---|---|---|---|
| Kleider | Baumwolle, Leinen, Seide, Viskose / Rayon, oder Polyester | Gewebt | 5% |
| Kleider | Baumwolle, Viskose / Rayon, oder Polyester | Gestrickt | 5% |
| Kaftane | Baumwolle, Leinen, Seide, Viskose / Rayon, oder Polyester | Gewebt | 5% |
| Kaftane | Baumwolle, Viskose / Rayon, oder Polyester | Gestrickt | 5% |
| Kaftane (Lockerer Roben-/Cover-Up-Schnitt) | Baumwolle, Leinen, Seide, Viskose, oder Polyester | Gewebt | 5% |
| Röcke | Baumwolle, Leinen, Seide, Viskose / Rayon, oder Polyester | Gewebt | 5% |
| Röcke | Baumwolle, Viskose / Rayon, oder Polyester | Gestrickt | 5% |
| Schals und Stolen | Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle, Viskose / Rayon, oder Polyester | Gewebt | 5% |
| Schals und Stolen | Baumwolle oder Wolle | Gestrickt | 5% |
| Oberteile und Blusen | Baumwolle, Leinen, Seide, Viskose / Rayon, oder Polyester | Gewebt | 5% |
| Tops und Blusen | Baumwolle, Viskose / Rayon, oder Polyester | Gestrickt | 5% |
Für Kaftane, das 5% Zoll gilt sowohl für maßgeschneiderte Schnitte als auch für Kleidungsstücke in lockeren Roben- oder Überwurf-Silhouetten aus Baumwollgewebe, Viskose, Polyester, Seide, oder Leinen. In der Kategorie Schals und Stolen, Webmodelle aus Wolle, Seide, Leinen, Baumwolle, Viskose, oder Polyester unterliegen demselben 5% Zoll wie Maschenwaren aus Wolle oder Baumwolle. Wenn Ihre Kollektion komplexe Fasermischungen oder Verarbeitungstechniken enthält, die oben nicht aufgeführt sind, Erkundigen Sie sich bei Ihrem Zollagenten.
Berechnung der Einfuhr-VAT und steuerpflichtiger Wert
Zusätzlich zu den Zöllen, Saudi-Arabien erhebt eine Einfuhr-Mehrwertsteuer (MwSt) Rate von 15% auf kommerzielle Importe. Gemäß den von ZATCA herausgegebenen offiziellen Richtlinien, VAT in Höhe von 15% wird auf alle in das Königreich eingeführten Importe erhoben.
Die Einfuhr-VAT wird nicht allein auf Grundlage des Fabrikrechnungspreises der Waren berechnet. Stattdessen, wird auf den im Einfuhrhafen ermittelten steuerpflichtigen Gesamtwert erhoben. ZATCA definiert den steuerpflichtigen Wert für importierte Waren wie folgt:
- Der Zollwert dient als Ausgangspunkt, was bereits die Kosten der Waren beinhaltet, Fracht, und Versicherung bis zum saudi-arabischen Einfuhrhafen.
- Zoll (bemessen mit 5% des Zollwerts) und alle weiteren anfallenden Gebühren, ausschließlich der VAT selbst, werden dem Zollwert hinzugerechnet.
- Die Summe dieser Elemente bildet den steuerpflichtigen Wert.
- Einfuhr-VAT von 15% wird direkt auf diesen endgültigen steuerpflichtigen Wert angewendet.
Für in Saudi-Arabien tätige, für VAT registrierte gewerbliche Einheiten, die bei der Zollabfertigung gezahlte Einfuhr-VAT ist nicht zwingend ein absoluter Kostenfaktor. Ein für VAT registrierter eingetragener Importeur zieht die Einfuhr-VAT gemäß den normalen Vorsteuerabzugsregeln als Vorsteuer ab, vorausgesetzt, die Waren werden für deren steuerbare Tätigkeit verwendet. Für spezifische Hinweise zum Vorsteuerabzug, Verfahren zur Steuererklärung, oder Zolldokumentation, Erkundigen Sie sich bei Ihrem Zollagenten.
Überprüfen Sie Ihr eigenes Kleidungsstück
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Quellen
Indikative Informationen aus offiziellen Quellen, geschrieben 31 Oktober 2026. Preise überprüft am gegen die offiziellen Tarife. Es handelt sich nicht um eine Zollentscheidung; Informieren Sie sich bei Ihrem Zollagenten, bevor Sie sich darauf verlassen.
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